JuraForum.de > Gesetze > RStV,NI > § 18 RStV RStV,NI - Ausschluss von Teleshopping
II. Abschnitt (Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk)
Teleshopping findet mit Ausnahme von Teleshopping-Spots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht statt.
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