JuraForum.de > Gesetze > RPflG > § 25 RPflG - Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
Dritter Abschnitt (Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte)
Folgende weitere Geschäfte in Familiensachen einschließlich der entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen werden dem Rechtspfleger übertragen:
(weggefallen) | |||||||||||
in Unterhaltssachen
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in Güterrechtssachen
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