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JuraForum.deGesetzeProdHaftG§ 9 ProdHaftG - Schadensersatz durch Geldrente 

§ 9 ProdHaftG - Schadensersatz durch Geldrente

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte


(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen vermehrter Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 7 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten.

(2) § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.



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