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JuraForum.deGesetzeProdHaftG§ 2 ProdHaftG - Produkt 

§ 2 ProdHaftG - Produkt

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte


Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.



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