JuraForum.de > Gesetze > P > PflVG - Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.4.1983 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 5.4.1965 I 213 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 7 dieses G am 1.10.1965 in Kraft getreten.
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. PflVG Anhang EV;
die Maßgaben sind nicht mehr anzuwenden +++)
Erster Abschnitt
Pflichtversicherung
Zweiter Abschnitt
Pflichten der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, Auskunftsstelle und Statistik
Dritter Abschnitt
Entschädigungsfonds für Schäden
aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
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