JuraForum.de > Gesetze > PflVG - Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
name="anm1">(1) Red. Anm.:Erster Abschnitt
Pflichtversicherung
Zweiter Abschnitt
Pflichten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, Auskunftsstelle und Statistik
Dritter Abschnitt
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
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