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JuraForum.deGesetzePfandBG§ 48 PfandBG - Schiffspfandbriefe in ausländischer Währung 

Stand: 20.05.2013

§ 48 PfandBG - Schiffspfandbriefe in ausländischer Währung

Pfandbriefgesetz

   Abschnitt 7 (Schlussvorschriften)

Auf die von einer Schiffspfandbriefbank im Sinne des § 1 des Schiffsbankgesetzes vor dem 19. Juli 2005 nach § 37 des Schiffsbankgesetzes ausgegebenen Schiffspfandbriefe sind die vor dem 19. Juli 2005 geltenden Vorschriften des Schiffsbankgesetzes weiter anzuwenden.


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