JuraForum.de > Gesetze > P > PfandBG - Pfandbriefgesetz
(+++ Textnachweis ab: 19.7.2005 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.5.2005 I 1373 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 20 dieses G am 19.7.2005 in Kraft. § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 24 Abs. 5 und § 53 treten am 28.5.2005 in Kraft.
(+++ Zur Anwendung vgl. § 53 +++)
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Erlaubnis und Aufsicht
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über die
Pfandbriefemission
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften über die Deckungswerte
Unterabschnitt 1
Hypothekenpfandbriefe
Unterabschnitt 2
Öffentliche Pfandbriefe
Unterabschnitt 3
Schiffspfandbriefe
Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe
Abschnitt 4
Allgemeine Vorschriften für das
Pfandbriefgeschäft
Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
Abschnitt 6
Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
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