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JuraForum.deGesetzePatG§ 14 PatG 

§ 14 PatG

Patentgesetz


   Erster Abschnitt (Das Patent)

Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.



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