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Anlage 1 PAngV - Berechnung des effektiven Jahreszinses

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Anlage
(zu § 6)

I. Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kredit-Auszahlungsbeträgen einerseits und Rückzahlungen (Tilgung, Zinsen und Kosten) andererseits.

Die nachstehende Gleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses drückt auf jährlicher Basis die rechnerische Gleichheit zwischen der Summe der Gegenwartswerte der in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge einerseits und der Summe der Gegenwartswerte der Rückzahlungen (Tilgung, Zinsen und Kosten) andererseits aus:

Formel

Hierbei ist

X der effektive Jahreszins;

m die laufende Nummer des letzten Kredit-Auszahlungsbetrags;

k die laufende Nummer eines Kredit-Auszahlungsbetrags, wobei 1 ? k ? m;

Ck die Höhe des Kredit-Auszahlungsbetrags mit der Nummer k;

tk der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen der ersten Darlehensvergabe und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge, wobei t1 = 0;

m' die laufende Nummer der letzten Tilgungs-, Zins- oder Kostenzahlung;

l die laufende Nummer einer Tilgungs-, Zins- oder Kostenzahlung;

Dl der Betrag einer Tilgungs-, Zins- oder Kostenzahlung;

sl der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ersten Kredit-Auszahlungsbetrags und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs-, Zins- oder Kostenzahlung.

Anmerkungen:

Formel

dabei ist S der Saldo der Gegenwartswerte aller Ströme, deren Wert gleich Null sein muss, damit die Gleichheit zwischen den Strömen gewahrt bleibt.

II. Zusätzliche Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses


Fußnoten:


Zur Anlage: Neugefasst durch G vom 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2355), geändert durch G vom 24. 7. 2010 (BGBl I S. 977).



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