( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeOWiG§ 70 OWiG - Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs 

§ 70 OWiG - Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten


   Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
      Fünfter Abschnitt (Einspruch und gerichtliches Verfahren (§§ 67-80))
         I. (Einspruch)

(1) Sind die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet, so verwirft das Gericht den Einspruch als unzulässig.

(2) Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/owig/70-entscheidung-des-gerichts-ueber-die-zulaessigkeit-des-einspruchs

© "§ 70 OWiG - Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN