JuraForum.de > Gesetze > OWiG > § 65 OWiG - Allgemeines
Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Vierter Abschnitt (Bußgeldbescheid (§§ 65, 66))
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.
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