Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeOWiG§ 55 OWiG - Anhörung des Betroffenen 

Stand: 20.05.2013

§ 55 OWiG - Anhörung des Betroffenen

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

   Zweiter Teil (Bußgeldverfahren)
      Dritter Abschnitt (Vorverfahren)
         I. (Allgemeine Vorschriften)

(1) § 163a Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß es genügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern.

(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.


Weitere Vorschriften um § 55 OWiG

Entscheidungen zu § 55 OWiG

  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 04.08.2009, 10 S 1499/09
    Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften muss die Bußgeldbehörde den Halter eines Kraftfahrzeugs im Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeugen und nicht als Betroffenen anhören, wenn feststeht (z. B. aufgrund des...
  • HESSISCHER-VGH, 22.03.2005, 2 UE 582/04
    1. Aus § 31a StVZO kann nicht geschlossen werden, die wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelnde Behörde sei verpflichtet, Anhörungsschreiben im Sinne des § 55 OWiG dem Fahrzeughalter zwecks Ermöglichung des Zugangsnachweises förmlich zuzustellen. 2. Die nicht zu widerlegende Behauptung des Halters, ihm seien "außerhalb...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 55 OWiG:

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 55 OWiG - Anhörung des Betroffenen"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche