JuraForum.de > Gesetze > OWiG > 49b OWiG - Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Zweiter Abschnitt (Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 46-52))
Für die Erteilung von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht auf Ersuchen sowie die sonstige Verwendung von Daten aus Bußgeldverfahren für verfahrensübergreifende Zwecke gelten die §§ 474 bis 478, 480 und 481 der Strafprozessordnung sinngemäß, wobei
Fußnoten:
Zu § 49b: Eingefügt durch G vom 26. 7. 2002 (BGBl I S. 2864, 3516), geändert durch G vom 22. 3. 2005 (BGBl I S. 837).
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