JuraForum.de > Gesetze > OWiG > § 2 OWiG - Sachliche Geltung
Erster Teil (Allgemeine Vorschriften (§§ 1-34))
Erster Abschnitt (Geltungsbereich (§§ 1-7))
Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.
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