JuraForum.de > Gesetze > OWiG > § 124 OWiG - Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Dritter Abschnitt (Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen (§§ 124-129))
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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