JuraForum.de > Gesetze > O > OWiG - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 +++)Dieses G ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV,
nicht mehr anzuwenden +++)
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
Geltungsbereich
Zweiter Abschnitt
Grundlagen der Ahndung
Dritter Abschnitt
Geldbuße
Vierter Abschnitt
Zusammentreffen mehrerer
Gesetzesverletzungen
Fünfter Abschnitt
Einziehung
Sechster Abschnitt
Verfall, Geldbuße gegen juristische
Personen und Personenvereinigungen
Siebenter Abschnitt
Verjährung
Zweiter Teil
Bußgeldverfahren
Erster Abschnitt
Zuständigkeit zur Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Zweiter Abschnitt
Allgemeine
Verfahrensvorschriften
Dritter Abschnitt
Vorverfahren
I.
Allgemeine Vorschriften
II.
Verwarnungsverfahren
III.
Verfahren der Verwaltungsbehörde
IV.
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Vierter Abschnitt
Bußgeldbescheid
Fünfter Abschnitt
Einspruch und gerichtliches
Verfahren
I.
Einspruch
II.
Hauptverfahren
III.
Rechtsmittel
Sechster Abschnitt
Bußgeld- und
Strafverfahren
Siebenter Abschnitt
Rechtskraft und
Wiederaufnahme des Verfahrens
Achter Abschnitt
Verfahren bei Anordnung
von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine
juristische Person oder Personenvereinigung
Nebenfolgen
Neunter Abschnitt
Vollstreckung der
Bußgeldentscheidungen
Zehnter Abschnitt
Kosten
I.
Verfahren der Verwaltungsbehörde
II.
Verfahren der Staatsanwaltschaft
III.
Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs
IV.
Auslagen des Betroffenen
Elfter Abschnitt
Entschädigung für
Verfolgungsmaßnahmen
Zwölfter Abschnitt
Elektronische Dokumente und elektronische
Aktenführung
Dritter Teil
Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt
Verstöße gegen staatliche
Anordnungen
Zweiter Abschnitt
Verstöße gegen die
öffentliche Ordnung
Dritter Abschnitt
Mißbrauch staatlicher oder
staatlich geschützter Zeichen
Vierter Abschnitt
Verletzung der
Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Vierter Teil
Schlußvorschriften
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