( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeNWG,NI§ 98 NWG,NI - Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (zu § 58 WHG) 

§ 98 NWG,NI - Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (zu § 58 WHG)

Niedersächsisches Wassergesetz

   Drittes Kapitel (Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen)
      Zweiter Abschnitt (Abwasserbeseitigung)

(1) Über die Genehmigung nach § 58 WHG entscheidet die Wasserbehörde, soweit das Fachministerium nicht durch Verordnung die Gemeinde für zuständig erklärt. Die Genehmigung ist zu befristen.

(2) Soweit für die Einleitung von Abwasser eine Genehmigung nach § 58 WHG erforderlich ist, hat die für die Genehmigung zuständige Stelle auch die Einleitung zu überwachen; § 101 WHG gilt sinngemäß.

(3) Bei der Erteilung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus einer Anlage nach § 12 Abs. 1 gelten die §§ 13 und 15 bis 17 entsprechend.

(4) Die Aufgaben, die die Gemeinden hiernach zu erfüllen haben, gehören zum übertragenen Wirkungskreis.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG,NI)
    • Neunter Teil (Besondere Aufgaben- und Kostenregelungen)
      • Erster Abschnitt (Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover und übrige regionsangehörige Gemeinden)
    • § 164 Besondere Aufgaben der Landeshauptstadt Hannover und der übrigen regionsangehörigen Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/nwgni/98-einleiten-von-abwasser-in-oeffentliche-abwasseranlagen-zu-s-58-whg

© "§ 98 NWG,NI - Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (zu § 58 WHG)" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN