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JuraForum.deGesetzeNWG,NI§ 119 NWG,NI - Verzeichnis der Schutzgebiete 

§ 119 NWG,NI - Verzeichnis der Schutzgebiete

Niedersächsisches Wassergesetz

   Drittes Kapitel (Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen)
      Siebenter Abschnitt (Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation)

Die Wasserbehörden führen jeweils für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein ein Verzeichnis, in dem

aufzuführen sind. Das Verzeichnis ist regelmäßig zu aktualisieren.



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