JuraForum.de > Gesetze > NNachbG,NI > § 62 NNachbG,NI - Ausschluss des Beseitigungsanspruches
Dreizehnter Abschnitt (Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich)
Der Anspruch auf Beseitigung eines Gebäudes, das einen geringeren als den in § 61 vorgeschriebenen Grenzabstand hat, ist ausgeschlossen,
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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