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JuraForum.deGesetzeNNachbG,NI§ 43 NNachbG,NI - Schadensersatz 

§ 43 NNachbG,NI - Schadensersatz

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

   Siebenter Abschnitt (Wasserrechtliches Nachbarrecht)

Schaden, der bei Ausübung des Rechtes nach § 41 Abs. 1 dem Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten des von der Rechtsausübung betroffenen Grundstücks entsteht, ist auch ohne Verschulden zu ersetzen. § 14 ist entsprechend anzuwenden.



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