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JuraForum.deGesetzeNNachbG,NI§ 4 NNachbG,NI - Einvernehmen mit dem Nachbarn 

§ 4 NNachbG,NI - Einvernehmen mit dem Nachbarn

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

   Zweiter Abschnitt (Nachbarwand)

Eine Nachbarwand darf nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn errichtet werden. Für die im Einvernehmen mit dem Nachbarn errichtete Nachbarwand gelten die §§ 5 bis 15.



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