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JuraForum.deGesetzeNNachbG,NI§ 33 NNachbG,NI - Ausschluss von Beseitigungsansprüchen 

§ 33 NNachbG,NI - Ausschluss von Beseitigungsansprüchen

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

   Sechster Abschnitt (Einfriedung)

(1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedung, die einen geringeren als den in § 31 vorgeschriebenen Grenzabstand hat, ist ausgeschlossen,

Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Einfriedung durch eine andere ersetzt wird.

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn eine Einfriedung die Grenze überschreitet, ohne dass dies nach § 30 statthaft ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

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