JuraForum.de > Gesetze > NNachbG,NI > § 25 NNachbG,NI - Ausschluss des Beseitigungsanspruches
Vierter Abschnitt (Fenster- und Lichtrecht)
(1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Einrichtung nach § 23 Abs. 1, die einen geringeren als den dort vorgeschriebenen Grenzabstand hat, ist ausgeschlossen,
(2) Wird das Gebäude, an dem sich die Einrichtungen befanden, durch ein neues Gebäude ersetzt, so gelten die §§ 23 und 24.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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