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JuraForum.deGesetzeNNachbG,NI§ 25 NNachbG,NI - Ausschluss des Beseitigungsanspruches 

§ 25 NNachbG,NI - Ausschluss des Beseitigungsanspruches

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

   Vierter Abschnitt (Fenster- und Lichtrecht)

(1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Einrichtung nach § 23 Abs. 1, die einen geringeren als den dort vorgeschriebenen Grenzabstand hat, ist ausgeschlossen,

(2) Wird das Gebäude, an dem sich die Einrichtungen befanden, durch ein neues Gebäude ersetzt, so gelten die §§ 23 und 24.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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