JuraForum.de > Gesetze > NNachbG,NI - Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz
Vom 31. März 1967 (Nds. GVBl. S. 91 - VORIS 40400 01 00 00 000 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 88)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Nachbarwand
Dritter Abschnitt
Grenzwand
Vierter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht
Fünfter Abschnitt
Bodenerhöhungen
Sechster Abschnitt
Einfriedung
Siebenter Abschnitt
Wasserrechtliches Nachbarrecht
Achter Abschnitt
Dachtraufe
Neunter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht
Zehnter Abschnitt
Höherführen von Schornsteinen
Elfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
Zwölfter Abschnitt
Grenzabstände für Waldungen
Dreizehnter Abschnitt
Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
Vierzehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
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