( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeNGO,NI§ 89 NGO,NI - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 

§ 89 NGO,NI - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Niedersächsische Gemeindeordnung

   SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
      Erster Abschnitt (Haushaltswirtschaft)

(1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein.
In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Im Übrigen gilt für die Zustimmung des Rates § 66 entsprechend.
Die Unterrichtung des Rates und des Verwaltungsausschusses in Fällen von unerheblicher Bedeutung erfolgt spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses.

(2) Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im folgenden Haushaltsjahr fortgesetzt werden, sind überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung erst im folgenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(3) Die Absätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung auf Maßnahmen, durch die später über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstehen können.

(4) § 87 Abs. 2 bleibt unberührt.

(5) Nicht im Haushaltsplan veranschlagte Abschreibungen oder die veranschlagten Abschreibungen überschreitende Abschreibungen werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.
Absatz 1 findet hierbei keine Anwendung.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/ngoni/89-ueber-und-ausserplanmaessige-aufwendungen-und-auszahlungen

© "§ 89 NGO,NI - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN