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JuraForum.deGesetzeNGO,NI§ 123 NGO,NI - Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben 

§ 123 NGO,NI - Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben

Niedersächsische Gemeindeordnung

   SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
      Vierter Abschnitt (Prüfungswesen)

Die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebes obliegt dem für die Gemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt.
Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder andere Dritte beauftragen oder zulassen, dass die Beauftragung im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.
Die Kosten der Jahresabschlussprüfung trägt der Eigenbetrieb.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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