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§ 119 NGO,NI - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts
Niedersächsische Gemeindeordnung
SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
Vierter Abschnitt (Prüfungswesen)
(1) Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen folgende Aufgaben:
- 1. die Prüfung des Jahresabschlusses,
- 2. die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses,
- 3. die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht, und
- 4. die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
(2) Die Bestimmung des Absatzes 1 Nr. 4 ist auch bei Sondervermögen nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 anzuwenden.
(3) Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen, insbesondere
- 1. die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände,
- 2. die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
- 3. die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und der Stiftungen, die Prüfung der Betätigung der Gemeinden als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, soweit sich die Gemeinden eine solche Prüfung bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Kredits oder sonst vorbehalten haben.
(4) Andere gesetzliche Bestimmungen über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand werden hierdurch nicht berührt.
Weitere Paragraphen:
- § 115 NGO,NI - Umwandlung und Veräußerung von Unternehmen und Einrichtungen
- § 116 NGO,NI - Anzeige und Genehmigung
- § 116a NGO,NI - Berichtspflichten
- § 117 NGO,NI - Rechnungsprüfungsamt
- § 118 NGO,NI - Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamts
- § 119 NGO,NI - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts
- § 120 NGO,NI - Rechnungsprüfung
- § 121 NGO,NI - Überörtliche Prüfung
- § 122 NGO,NI - Übertragung der Rechnungsprüfung
- § 123 NGO,NI - Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben
- § 124 NGO,NI - Prüfung des Jahresabschlusses bei privatrechtlichen Unternehmen
Erwähnung in anderen Vorschriften:
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen: