( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeNGO,NI§ 119 NGO,NI - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts 

§ 119 NGO,NI - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts

Niedersächsische Gemeindeordnung

   SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
      Vierter Abschnitt (Prüfungswesen)

(1) Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen folgende Aufgaben:

(2) Die Bestimmung des Absatzes 1 Nr. 4 ist auch bei Sondervermögen nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 anzuwenden.

(3) Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen, insbesondere

(4) Andere gesetzliche Bestimmungen über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand werden hierdurch nicht berührt.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/ngoni/119-aufgaben-des-rechnungspruefungsamts

© "§ 119 NGO,NI - Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN