JuraForum.de > Gesetze > NGO,NI > § 113b NGO,NI - Unternehmenssatzung der kommunalen Anstalt
SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
Dritter Abschnitt (Unternehmen und Einrichtungen)
Die Gemeinde regelt die Rechtsverhältnisse der kommunalen Anstalt durch eine Unternehmenssatzung.
Diese muss Bestimmungen über den Namen und den Zweck des Unternehmens, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und die Höhe des Stammkapitals enthalten.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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