JuraForum.de > Gesetze > NGO,NI > § 112 NGO,NI - Monopolmissbrauch
SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
Dritter Abschnitt (Unternehmen und Einrichtungen)
Bei Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Unternehmen besteht, dürfen der Anschluss und die Belieferung nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch andere Leistungen oder Lieferungen abgenommen werden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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