JuraForum.de > Gesetze > NGO,NI > § 1 NGO,NI - Gemeindliche Selbstverwaltung
ERSTER TEIL (Grundlagen der Gemeindeverfassung)
(1) Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates.
Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.
© "§ 1 NGO,NI - Gemeindliche Selbstverwaltung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum