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JuraForum.deGesetzeNGO,NI§ 1 NGO,NI - Gemeindliche Selbstverwaltung 

§ 1 NGO,NI - Gemeindliche Selbstverwaltung

Niedersächsische Gemeindeordnung

   ERSTER TEIL (Grundlagen der Gemeindeverfassung)

(1) Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates.
Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.



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