( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeMuSchG§ 1 MuSchG - Geltungsbereich 

§ 1 MuSchG - Geltungsbereich

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter


   Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)

Dieses Gesetz gilt

1.

für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,

2.

für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§ 1 Abs. 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191), soweit sie am Stück mitarbeiten.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/muschg/1-geltungsbereich

© "§ 1 MuSchG - Geltungsbereich" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN