JuraForum.de > Gesetze > MietrReformG > Art. 4 MietrReformG - Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Nach § 23 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2400) geändert worden ist, wird folgender § 24 eingefügt:
"§ 24
Auf einen Räumungsrechtsstreit, der vor dem 1. September 2001 rechtshängig geworden ist, finden § 93b Abs. 1 und 2, § 721 Abs. 7 sowie § 794a Abs. 5 der Zivilprozessordnung in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung Anwendung."
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