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Anhang 1 MDStV,NI - Protokollerklärung aller Länder

Staatsvertrag über Mediendienste

Protokollerklärung des Landes Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, der Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, des Saarlandes, der Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu § 4 Mediendienste-Staatsvertrag

Das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind der Auffassung, dass § 4 um eine Regelung ergänzt werden sollte, die Betreiber von Telekommunikationsnetzen für Mediendienste verpflichtet, Anbietern von Mediendiensten diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Sie bedauern, dass über die dem Interesse der Nutzer dienende Regelung kein Einvernehmen im Länderkreise erzielbar war.

Protokollerklärung des Landes Brandenburg zu den § 2 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 des Mediendienste-Staatsvertrages

Anlässlich der Unterzeichnung des Mediendienste-Staatsvertrages am 12.02.1997 gibt das Land Brandenburg folgende Protokollerklärung ab:

"Bei der nächsten Änderung des Staatsvertrages strebt das Land Brandenburg die Streichung der Worte ,in der in einem Bundesgesetz erstmalig beschlossenen Fassung' in § 2 Abs. 1 Satz 3 (Beschreibung des Geltungsbereiches des Staatsvertrages an). Das Land Brandenburg geht auch davon aus, dass es sich bei § 23 Abs. 2 des Mediendienste-Staatsvertrages lediglich eine Übergangsvorschrift im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum Teledienstegesetz handelt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes zum Teledienstegesetz sollte deshalb die Bestimmung in § 23 Abs. 2 des Mediendienste-Staatsvertrages im Rahmen der Rechtsbereinigung (z.B. im Rahmen einer Änderung des Rundfunk-Staatsvertrages) wieder gestrichen bzw. geändert werden."



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