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§ 9 MDStV,NI - Speicherung von Informationen

Staatsvertrag über Mediendienste

   II. Abschnitt (Besondere Pflichten und Rechte der Diensteanbieter)

(0) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.



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