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JuraForum.deGesetzeMDStV,NI§ 3 MDStV,NI - Begriffsbestimmungen 

§ 3 MDStV,NI - Begriffsbestimmungen

Staatsvertrag über Mediendienste

   I. Abschnitt (Allgemeines)

Im Sinne dieses Staatsvertrages bezeichnet der Ausdruck

Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.



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