JuraForum.de > Gesetze > MDStV,NI > § 27 MDStV,NI - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
V. Abschnitt (Schlussbestimmungen)
(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. August 1997 in Kraft. Sind bis zum 31. Juli 1997 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
(2) Wird im Teledienstegesetz nicht klargestellt, dass Mediendienste im Sinne dieses Staatsvertrages vom Anwendungsbereich des Teledienstegesetzes ausgenommen sind, wird § 2 Abs. 1 Satz 3 gegenstandslos.
(3) Mit In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages tritt der Bildschirmtextstaatsvertrag vom 31. August 1991 außer Kraft.
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