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JuraForum.deGesetzeMDStV,NI§ 24 MDStV,NI - Ordnungswidrigkeiten 

§ 24 MDStV,NI - Ordnungswidrigkeiten

Staatsvertrag über Mediendienste

   IV. Abschnitt (Aufsicht)

(1) Ordnungswidrigkeit handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 1 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, geahndet werden.

(3) Die Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in sechs Monaten.



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