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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 99 MarkenG - Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken 

§ 99 MarkenG - Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

   Teil 4 (Kollektivmarken)

Abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 2 können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können.



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