JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 99 MarkenG - Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken
Teil 4 (Kollektivmarken)
Abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 2 können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können.
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