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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 64a MarkenG - Kostenregelungen im Verfahren vor dem Patentamt 

§ 64a MarkenG - Kostenregelungen im Verfahren vor dem Patentamt

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen


   Teil 3 (Verfahren in Markenangelegenheiten)
      Abschnitt 4 (Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt)

Im Verfahren vor dem Patentamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.



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