JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 64a MarkenG - Kostenregelungen im Verfahren vor dem Patentamt
Teil 3 (Verfahren in Markenangelegenheiten)
Abschnitt 4 (Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt)
Im Verfahren vor dem Patentamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.
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