JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 41 MarkenG - Eintragung
Teil 3 (Verfahren in Markenangelegenheiten)
Abschnitt 1 (Eintragungsverfahren)
Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen. Die Eintragung wird veröffentlicht.
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