JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 4 MarkenG - Entstehung des Markenschutzes
Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz)
Abschnitt 1 (Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang)
Der Markenschutz entsteht
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, | |
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder | |
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke. |
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