JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 31 MarkenG - Angemeldete Marken
Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz)
Abschnitt 5 (Marken als Gegenstand des Vermögens)
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.
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