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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 31 MarkenG - Angemeldete Marken 

§ 31 MarkenG - Angemeldete Marken

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen


   Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz)
      Abschnitt 5 (Marken als Gegenstand des Vermögens)

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.



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