( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften 

§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen


   Teil 1 (Anwendungsbereich)

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/markeng/2-anwendung-anderer-vorschriften

© "§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN