JuraForum.de > Gesetze > MarkenG > § 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften
Teil 1 (Anwendungsbereich)
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
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