Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Teil 1 (Anwendungsbereich)
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat.
Fehlt zwischen den...
1. Eine Klage, mit der ein einheitlicher Antrag auf der Grundlage mehrerer Schutzrechte und eines Verstoßes gegen §§ 1, 3 UWG verfolgt wird, betrifft verschiedene Streitgegenstände, die nur kumulativ oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsansprüchen, nicht alternativ (in dem Sinne, dass dem Gericht die Auswahl einer der...
Zur Beurteilung der Unterscheidungskraft einer und der Verwechslungsgefahr mit einer in der Darstellung einer Taschenlampe bestehenden dreidimensionalen Marke.
Stich den Buben
MarkenG §§ 2, 127; UWG §§ 1, 3; WeinVO § 39 Abs. 1 Nr. 2
a) Der Name einer im Verkehr bekannten (Weinbergs-)Lage kann - auch ohne die weinbezeichnungsrechtlich vorgesehene Beifügung einer Ortsbezeichnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WeinVO) - eine (mittelbare) geographische Herkunftsangabe darstellen.
b) Wird eine...
"US Dental"
"US Dental" ist für einen zahntechnisches Material aus den Vereinigten Staaten von Amerika vertreibenden Geschäftsbetriebes nicht hinreichend kennzeichnungskräftig zur Bezeichnung des Schutzes als besondere Geschäftsbezeichnung gem. § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 4, 2 MarkenG.
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