Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften 

Stand: 19.04.2013

§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

   Teil 1 (Anwendungsbereich)

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.


Weitere Vorschriften um § 2 MarkenG

Entscheidungen zu § 2 MarkenG

  • OLG-ZWEIBRüCKEN, 17.10.2002, 4 U 59/02
    Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat. Fehlt zwischen den...
  • OLG-MUENCHEN, 25.04.2002, 29 U 3717/01
    1. Eine Klage, mit der ein einheitlicher Antrag auf der Grundlage mehrerer Schutzrechte und eines Verstoßes gegen §§ 1, 3 UWG verfolgt wird, betrifft verschiedene Streitgegenstände, die nur kumulativ oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsansprüchen, nicht alternativ (in dem Sinne, dass dem Gericht die Auswahl einer der...
  • OLG-MUENCHEN, 07.02.2002, 29 U 4743/01
    Zur Beurteilung der Unterscheidungskraft einer und der Verwechslungsgefahr mit einer in der Darstellung einer Taschenlampe bestehenden dreidimensionalen Marke.
  • BGH, 10.08.2000, I ZR 126/98
    Stich den Buben MarkenG §§ 2, 127; UWG §§ 1, 3; WeinVO § 39 Abs. 1 Nr. 2 a) Der Name einer im Verkehr bekannten (Weinbergs-)Lage kann - auch ohne die weinbezeichnungsrechtlich vorgesehene Beifügung einer Ortsbezeichnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WeinVO) - eine (mittelbare) geographische Herkunftsangabe darstellen. b) Wird eine...
  • OLG-MUENCHEN, 25.05.2000, 29 U 2178/99
    "US Dental" "US Dental" ist für einen zahntechnisches Material aus den Vereinigten Staaten von Amerika vertreibenden Geschäftsbetriebes nicht hinreichend kennzeichnungskräftig zur Bezeichnung des Schutzes als besondere Geschäftsbezeichnung gem. § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 4, 2 MarkenG.

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche