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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 19d MarkenG - Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften 

§ 19d MarkenG - Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen


   Teil 2 (Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz)
      Abschnitt 3 (Schutzinhalt; Rechtsverletzungen)

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.



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