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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme 

§ 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

   Teil 8 (Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr)
      Abschnitt 2 (Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr)

Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in Bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.



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