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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 110 MarkenG - Eintragung im Register 

§ 110 MarkenG - Eintragung im Register

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

   Teil 5 (Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken)
      Abschnitt 1 (Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen)

Der Tag und die Nummer der internationalen Registrierung einer im Register eingetragenen Marke sind in das Register einzutragen.



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