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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen 

Stand: 17.06.2013

§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

   Teil 1 (Anwendungsbereich)

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.


Weitere Vorschriften um § 1 MarkenG

Entscheidungen zu § 1 MarkenG

  • OLG-MUENCHEN, 25.04.2002, 29 U 3717/01
    1. Eine Klage, mit der ein einheitlicher Antrag auf der Grundlage mehrerer Schutzrechte und eines Verstoßes gegen §§ 1, 3 UWG verfolgt wird, betrifft verschiedene Streitgegenstände, die nur kumulativ oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsansprüchen, nicht alternativ (in dem Sinne, dass dem Gericht die Auswahl einer der...

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