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JuraForum.deGesetzeMarkenG§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen 

§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen


   Teil 1 (Anwendungsbereich)

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1.

Marken,

2.

geschäftliche Bezeichnungen,

3.

geographische Herkunftsangaben.



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