JuraForum.de > Gesetze > MarkenG - Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682) (Anm.*)
Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) (Anm.*)
Fußnoten:
(1) Red. Anm.:Artikel 1 des Markenrechtsreformgesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082)
(2) Red. Anm.:Zur weiteren Anwendung s. Artikel 23 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302).
(3) Red. Anm.:Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
Teil 1
Anwendungsbereich
Teil 2
Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
Abschnitt 1
Marken und geschäftliche Bezeichnungen; Vorrang und Zeitrang
Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
Abschnitt 3
Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
Abschnitt 4
Schranken des Schutzes
Abschnitt 5
Marken als Gegenstand des Vermögens
Teil 3
Verfahren in Markenangelegenheiten
Abschnitt 1
Eintragungsverfahren
Abschnitt 2
Berichtigung; Teilung; Schutzdauer und Verlängerung
Abschnitt 3
Verzicht, Verfall und Nichtigkeit; Löschungsverfahren
Abschnitt 4
Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
Abschnitt 5
Verfahren vor dem Patentgericht
Abschnitt 6
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Abschnitt 7
Gemeinsame Vorschriften
Teil 4
Kollektivmarken
Teil 5
Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken
Abschnitt 1
Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
Abschnitt 2
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
Abschnitt 3
Gemeinschaftsmarken
Teil 6
Geographische Herkunftsangaben
Abschnitt 1
Schutz geographischer Herkunftsangaben
Abschnitt 2
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
Abschnitt 3
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
Teil 7
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Teil 8
Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Abschnitt 1
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2
Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
Teil 9
Übergangsvorschriften
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