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JuraForum.deGesetzeLuftSiG§ 1 LuftSiG - Zweck 

§ 1 LuftSiG - Zweck

Luftsicherheitsgesetz


   Abschnitt 1 (Allgemeines)

Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.



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