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JuraForum.deGesetzeLPartG§ 2 LPartG - Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft 

§ 2 LPartG - Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft


   Abschnitt 2 (Wirkungen der Lebenspartnerschaft)

Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.



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